Fragen & Antworten (F.A.Q.)

Engagierte …
… können den Ehrenamtsnachweis in Form einer Urkunde zum einen als Dank und Würdigung des geleisteten ehrenamtlichen Engagements nutzen. Zum anderen bietet der Ehrenamtsnachweis über den ideellen Wert hinaus einen weiteren zentralen Vorteil: Das Beiblatt als Kompetenznachweis.

Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen, die nach der Familienphase wieder in den Beruf einsteigen oder sich beruflich verändern möchten, können diese aussagekräftige Referenz ihrer Bewerbung beilegen und so für ihren beruflichen Werdegang nutzen.

Organisationen …
… können das Engagement ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem offiziellen Dokument angemessen würdigen.

… motivieren ihre Freiwilligen, indem sie ihnen ermöglichen, sich ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten bewusst zu werden.

Unternehmen …
… können aus dem Nachweis die Bereitschaft zu gesellschaftlichem Engagement und dadurch erworbene Schlüsselkompetenzen von potentiellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ableiten.

… können damit zur Aufwertung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements beitragen. Menschen, die ihr Umfeld aktiv mitgestalten und Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen, können für Unternehmen wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein.

Verbände, Institutionen und Organisationen und deren Mitglieder, die vom Trägerkreis zum Ausstellen des Ehrenamtsnachweises Bayern autorisiert sind.

Interessierte bayernweit tätige Organisationen können beim „Trägerkreis Ehrenamtsnachweis“ die Autorisierung beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage bei info@ehrenamtsnachweis.de.

  • Organisationen, die vom Trägerkreis die Berechtigung dazu erhalten haben, können die Initiative ergreifen und ehrenamtlich Engagierte auszeichnen.
  • Ehrenamtlich Engagierte aus Bereichen, die dem „Trägerkreis Ehrenamtsnachweis“ angehören, wenden sich an die Organisation, bei der sie tätig sind.
  • Ehrenamtlich Engagierte, die in keiner dem Trägerkreis angeschlossenen Organisation aktiv sind, wenden sich an ihr Landratsamt oder ihre Kommune.
  • Pro Jahr mindestens 80 Stunden Bürgerschaftliches Engagement oder entsprechende Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt.
  • Für Schülerinnen und Schüler: Pro Jahr mindestens 60 Stunden  Bürgerschaftliches Engagement oder entsprechende Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt.
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Entgelt: Nicht bescheinigt werden Tätigkeiten, die wie eine vergleichbare berufliche Aktivität vergütet werden. Der Ersatz tatsächlich entstandener, nachgewiesener Auslagen steht der Ausstellung eines Ehrenamtsnachweises ebenso wenig entgegen wie Aufwandspauschalen und geringfügige, nicht dem „marktüblichen“ Entgelt entsprechende Vergütungen, wenn die Steuerfreibeträge des § 3 Nr. 26, § 3 Nr. 26a EStG nicht überschritten werden. Der Steuerfreibetrag für die Übungsleiterpauschale beträgt derzeit 2.400 € im Jahr (§ 3 Nr. 26 EStG). Für Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen, beläuft sich der Steuerfreibetrag aktuell auf 720 € im Jahr (§ 3 Nr. 26a EStG).
  • Der Ehrenamtsnachweis kann auch dann vergeben werden, wenn die Tätigkeit bereits anderweitig gewürdigt wurde, z.B. durch Ehrenamtsbescheinigungen von Kommune, Verein oder Verband.

Der Ehrenamtsnachweis kann für alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten im Rahmen eines bürgerschaftlichen Engagements ausgestellt werden.

Der Ehrenamtsnachweis Bayern besteht aus einer Urkunde, mit der dem Ehrenamtlichen für sein Engagement gedankt wird, und einem Urkundenbeiblatt, das dem Nachweis der Tätigkeit dient.

Eine genaue Anleitung zur Erstellung von Ehrenamtsnachweisen finden Sie in Ihrem Login-Bereich nach Auswahl Ihrer Vorlage im rechten Bereich der Seite. Diese Anleitung können Sie dort auch als PDF herunterladen.

Hinweis: Technische Umsetzung und grafische Gestaltung der Urkunden sind für Spitzenorganisationen kostenpflichtig.

Der Ehrenamtsnachweis Bayern ist einfach gehalten, um schnell und unkompliziert das Ausstellen der Urkunden zu ermöglichen. Sollten dennoch Schwierigkeiten mit der Technik auftreten, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre EDV-Abteilung. Einschränkungen im Browser oder Netzwerk können die Funktionsfähigkeit des Ehrenamtsnachweises beeinträchtigen. Bitte kontrollieren Sie, ob die Annahme von Cookies und Javascript erlaubt sind. Für die Anzeige der PDF-Dateien benötigen Sie zudem den kostenfreien Acrobat Reader. Im Druckdialog darf zudem keine “Seitenanpassung” angewählt sein, da die Vordrucke sonst zu klein gedruckt werden.

Sollten Ihre Fragen nicht beantwortet werden können, wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen bitte an info@ehrenamtsnachweis.de, bei technischen Fragen an den kostenpflichtigen Support ehrenamt_support@pixelplantage.com. Unser Ziel ist es, Ihr Anliegen innerhalb von 48 Stunden zu bearbeiten.