Der Trägerkreis
Die Freien Wohlfahrtsverbände initiierten auf Bayern-Ebene einen eigenen „Trägerkreis Ehrenamtsnachweis Bayern“, der die Berechtigung zur Ausstellung des Ehrenamtsnachweis Bayern an Verbände, Zusammenschlüsse, Organisationen u. a. grundsätzlich und auf Nachfrage schriftlich erteilt.
Diesem Trägerkreis gehören grundsätzlich nur bayernweit tätige Organisationen an.
Kirchen
- Katholische Kirche: Bayerische (Erz-)Diözesen
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
- Israelitische Kultusgemeinde
Wohlfahrtsverbände
- Arbeiterwohlfahrt: Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e.V.
- Bayerisches Rotes Kreuz
- Caritas: Deutscher Caritasverband. Landesverbandverband Bayern e.V. (Landes-Caritasverband)
- Diakonisches Werk: Diakonisches Werk der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern e.V.
- Paritätischer Wohlfahrtsverband: Der PARITÄTISCHE Landesverband Bayern e.V.
- Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden Bayerns e.V.
Andere Verbände, Organisationen…
- Bayerischer Landesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes
- Sozialverband VdK Bayern
- Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Bayern e.V.
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw)
- Verband der Bayerischen Bezirke
- Bayerischer Landkreistag
- Bayerischer Städtetag
- Bayerischer Gemeindetag
Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement:
- Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (lagfa)
- Netzwerk Mütter- und Familienzentren in Bayern
- Selbsthilfe-Koordination (SeKo) Bayern
- Initiative Bürgerstiftungen
- Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrations(bei)räte Bayerns (AGABY)"
Gast im Trägerkreis:
- Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Der Trägerkreis ist in eigener Verantwortung tätig. Seine Aufgabe ist es, Verbänden, Organisationen, Zusammenschlüssen u. a. die Berechtigung zur Ausstellung des Ehrenamtsnachweis Bayern widerruflich zu erteilen. Die Erteilung der Berechtigung kann auf Antrag einzelner Organisationen erfolgen. Der Trägerkreis kann auch ganzen Organisationen mit ihren Untergliederungen die Berechtigung erteilen. Der Trägerkreis tagt in der Regel zweimal jährlich. Der Vorsitz im Trägerkreis wird vom jeweiligen Vorsitzenden des Arbeitskreises Ehrenamt der Landes-Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAGFW) wahrgenommen.
